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   BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52   

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BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52 (https://dejure.org/1952,1222)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1952 - III ZR 152/52 (https://dejure.org/1952,1222)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1952 - III ZR 152/52 (https://dejure.org/1952,1222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 620
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50

    Rechtsstellung verdrängter Beamter

    Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52
    Der im Prozess gestellte Antrag auf Klageabweisung enthält den Vorbescheid allerdings nur dann, wenn er von der obersten Dienstbehörde des Klägers gestellt wird oder wenn diese den Prozessvertreter des beklagten Landes ausdrücklich zur Stellung des Antrags auf Klageabweisung angewiesen hat (vgl. das insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - auf Seite 13/14 und das Urteil des Senats vom 7. Februar 1952 - III ZR 30/50 - auf Seite 4/5).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 auf Seiten 59-69 - in BGHZ 3, 1 [20/23] nur auszugsweise abgedruckt - zur Frage der Fortgeltung des § 166 DBG für die Zeit nach dem Zusammenbruch Stellung genommen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Versetzung eines Beamten aus dem Reichsdienst in den Landesdienst auch nach dem Zusammenbruch mindestens bis zur Umbildung der früheren preussischen Provinzen in selbständige Länder (MilRegVO Nr. 46) möglich gewesen ist.

    Die wesentlichen Merkmale einer Versetzung bestehen darin, dass der Beamte unter Fortdauer des Beamtenverhältnisses ohne förmliche Entlassung aus seinem bisherigen Amt durch Verfügung der zuständigen Stelle in ein neues Amt eingewiesen wird (BGHZ 3, 1 [24]).

    Der Umstand, dass dieses Schreiben den Ausdruck "Versetzung" nicht verwendet, worauf die Revision hinweist, steht dem Vorliegen einer Versetzung nicht entgegen, da der Gebrauch des Wortes "Versetzung" nicht vorgeschrieben ist, wie der Senat bereits auf S 72/73 seines insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht abgedruckten Urteils vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - ausgeführt hat.

    Die Prüfung, wie die Verfügung vom 2. Oktober 1946 aufzulegen ist, steht als Auslegung eines Verwaltungsaktes in vollem Umfang dem Revisionsgericht zu (BGHZ 3, 1 [15]).

    Der Ausdruck "übergeleitet" kann sowohl die für eine Versetzung erforderliche Einweisung in "ein neues Amt" (BGHZ 3, 1 [24]) bedeuten; er kann aber auch nur im Sinne einer haushaltsrechtlichen Regelung aufgefasst werden, worauf die Revision hinweist.

  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52
    In dem in der gleichliegenden Sache III ZR 147/52 ergangenen Urteil vom heutigen Tage hat der Senat im einzelnen ausgeführt, dass dieser Zeitpunkt, und zwar auch für die zur Zeit des Zusammenbruchs bereits bestehenden Länder, wie das Land Oldenburg, keinesfalls vor Inkrafttreten der MilRegVO Nr. 57 betreffend die Befugnisse der Länder in der britischen Zone (ABl MilReg BrZ 344), also nicht vor dem 1. Dezember 1946, eingetreten ist, weil erst durch diese Verordnung den Ländern, und zwar auch den bereits zur Zeit des Zusammenbruchs bestehenden, die "ausschliessliche Gesetzgebung" für das Land übertragen, und zwar in einem weitgehenderem Masse als die Länder sie vor dem Zusammenbruch besessen hatten.

    Die angezogenen oldenburgischen Gesetze sind jedoch nicht revisibel, wie der Senat in dem mehrfach erwähnten Urteil vom heutigen Tage - III ZR 147/52 - näher aufgeführt hat.

    Gegenüber diesen Erwägungen, von denen der Senat auch in den Urteilen vom heutigen Tage in den beiden gleichartigen Sachen III ZR 143/52 und III ZR 147/52 ausgegangen ist, kann nicht geltend gemacht werden, sie träfen auf den Rechtsvorgänger der Kläger deshalb nicht zu, weil er selbst als Leiter der Strombauabteilung an den Übernahmeverhandlungen beteiligt gewesen sei und deshalb gewusst habe, es sei nur eine treuhänderische Übernahme der Beamten des Strombaues durch das Land Oldenburg beabsichtigt; er sei daher durch die Unklarheiten der Erklärungen des Dienstherrn nicht irregeführt worden.

    Diese Ausführungen, die im Revisionsrechtszug nicht angegriffen worden sind, sind im Ergebnis zu billigen, wie der Senat dem mehrfach erwähnten Urteil vom heutigen Tage III ZR 147/52 ausgeführt hat.

  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 143/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52
    Im landgerichtlichen Urteil der ebenfalls vor dem Senat verhandelten Sache P. ./. das beklagte Land - 5 O 4/51 LG Hannover = III ZR 143/52 - heisst es insoweit sogar ausdrücklich (S 2 jenes Urteils): "Im Werfttagesbefehl vom 20. März 1946 wurden die Angehörigen des Strombaues ... unterrichtet".

    Gegenüber diesen Erwägungen, von denen der Senat auch in den Urteilen vom heutigen Tage in den beiden gleichartigen Sachen III ZR 143/52 und III ZR 147/52 ausgegangen ist, kann nicht geltend gemacht werden, sie träfen auf den Rechtsvorgänger der Kläger deshalb nicht zu, weil er selbst als Leiter der Strombauabteilung an den Übernahmeverhandlungen beteiligt gewesen sei und deshalb gewusst habe, es sei nur eine treuhänderische Übernahme der Beamten des Strombaues durch das Land Oldenburg beabsichtigt; er sei daher durch die Unklarheiten der Erklärungen des Dienstherrn nicht irregeführt worden.

  • RG, 08.12.1922 - III 120/22

    Zustellung von Amtswegen

    Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52
    Die Entscheidung darüber, was unter einer "demnächstigen Zustellung" zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber der nach pflichtgemässem Ermessen zu treffenden Entscheidung des Prozessrichters überlassen, wie sich aus der Entwicklungsgeschichte des § 261 b ZPO sowie aus den Zusammenhängen dieser und ähnlicher Bestimmungen in der Zivilprozessordnung ergibt (vgl. RGZ 105, 422).

    Eine Zustellung ist daher mindestens dann nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Zeitspanne zwischen der Einreichung und der Zustellung durch ein absichtliches Verhalten des Klägers verlängert worden ist (Stein-Jonas 17. Aufl. § 496 Anm. IV 2; RG in JW 1937, 2467; RGZ 105, 422; 114, 122 [126]).

  • RG, 12.10.1928 - III 45/28

    Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

    Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52
    Das gilt nicht nur, wenn der Beamte durch die "Versetzung" im Endergebnis schlechter gestellt wird, wenn er also durch die nicht hinreichend klar ausgedrückte "Versetzung" Rechte aufgeben würde (RGZ 122, 113 [121]), sondern muss auch dann gelten, wenn der Beamte durch die als Versetzung aufzufassende, objektiv aber vielleicht keine Versetzung enthaltende Verfügung besser gestellt wird, also wenn er durch diese "Versetzung" erst weitere beamtenrechtliche Ansprüche erwerben würde.
  • RG, 27.01.1928 - III 200/27

    Beamtenanstellung; Anfechtung

    Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52
    Das Reichsgericht hat gerade auch für solche Anordnungen, die, wie z.B. Anstellungsurkunden, einen Rechtserwerb zur Folge haben, immer den Grundsatz vertreten, dass Unklarheiten der Verfügung zu Lasten des Dienstherrn und nicht des Beamten gehen (RGZ 120, 63 [66]; RG in JW 1932, 461).
  • BGH, 29.10.1951 - III ZR 8/51

    Zustellung des Vorbescheids an Beamte

    Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Bescheid vom 1. Juli 1948 durch die zur Erteilung eines Vorbescheids zuständige Stelle erlassen und ob durch Zustellung (vgl. BGHZ 3, 307) dieses Schreiben die Frist des § 143 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 DBG in Lauf gesetzt worden ist.
  • BGH, 07.02.1952 - III ZR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52
    Der im Prozess gestellte Antrag auf Klageabweisung enthält den Vorbescheid allerdings nur dann, wenn er von der obersten Dienstbehörde des Klägers gestellt wird oder wenn diese den Prozessvertreter des beklagten Landes ausdrücklich zur Stellung des Antrags auf Klageabweisung angewiesen hat (vgl. das insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - auf Seite 13/14 und das Urteil des Senats vom 7. Februar 1952 - III ZR 30/50 - auf Seite 4/5).
  • RG, 22.06.1926 - III 379/25

    Kommunalbeamte. Lebenslängliche Anstellung

    Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52
    Eine Zustellung ist daher mindestens dann nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Zeitspanne zwischen der Einreichung und der Zustellung durch ein absichtliches Verhalten des Klägers verlängert worden ist (Stein-Jonas 17. Aufl. § 496 Anm. IV 2; RG in JW 1937, 2467; RGZ 105, 422; 114, 122 [126]).
  • BGH, 13.07.1959 - III ZR 27/58

    Rechtsmittel

    Unter diesen Umständen würde es - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. Dezember 1952 - III ZR 152/52 - (LM Nr. 4 zu § 143 DBG) ausgeführt hat - als ein zweckloser Formalismus erscheinen, die unterbliebene Zustellung, deren Fehlen durch rügelose Verhandlung geheilt ist, nur zur Herbeiführung der Wirkung des § 261 b Abs. 3 ZPO nunmehr doch noch vorzunehmen.
  • BGH, 21.12.1983 - IVb ZB 29/82

    Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern

    Bei der Frage, in welchem Zeitpunkt dann die Rechtshängigkeit eintritt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu unterscheiden: Wenn die Klage überhaupt nicht zugestellt worden war, ist es so anzusehen, als sei sie in dem Augenblick zugestellt, in dem dieser Mangel nach § 295 ZPO geheilt wird; Rechtshängigkeit tritt daher in derartigen Fällen mit dem Verlust des Rügerechtes ex nunc ein (BGHZ 25, 66, 75 [BGH 29.06.1957 - IV ZR 88/57]; Johannsen in der Anmerkung zu diesem Urteil bei LM ZPO § 295 Nr. 13; vgl. dazu auch BGH Urteil vom 5. Juni 1961 - III ZR 73/60 - NJW 1961, 1627, 1629 [BGH 05.06.1961 - III ZR 73/60]; von dieser Beurteilung geht weiterhin dieEntscheidung vom 22. Dezember 1952 - III ZR 152/52 - LM DBG § 143 Nr. 4 - aus).
  • BGH, 27.09.1973 - III ZR 197/71

    Armenrecht - Arme Partei - Klagefrist - Fristenwesen - Fristwahrung

    § 261 b Abs. 3 ZPO enthält eine Ausnahmeregelung, die sich für die klagende Partei als Rechtswohltat darstellt und sie nur von den Folgen solcher Verzögerungen frei stellt, auf die sie keinen Einfluß hat, etwa weil sie auf das mit der Amtszustellung verbundene Verfahren zurückzuführen sind (BGH VersR 1972, 1081 und LM DBG § 143 Nr. 4 = NJW 1953, 620).

    Das ist jedoch bei Klagefristen geschehen, die im wesentlichen allein im Interesse des Beklagten lagen und ihm frühzeitig Kenntnis von der bevorstehenden Klageerhebung verschaffen sollten (so für die Verjährungsfrist: BGH LM § 261 b ZPO Nr. 8 = VersR 1960, 210; für die Klagefrist nach § 143 Abs. 1 DBG: BGH NJW 1953, 620; für die Klagefrist nach § 12 Abs. 3 W G : BGH VersR 1967, 550; vgl. auch BGH LM § 261 b ZPO Nr. 4; für die Klagefrist nach § 10 AHB: BGH VersR 1970, 18.

  • BGH, 11.07.1957 - III ZR 111/52

    Rechtsmittel

    Die Zustellung der Klage ist auch dann "demnächst" erfolgt, wenn der Beamte innerhalb der Frist des § 143 DBG ein Armenrechtsgesuch und eine Klageschrift bei Gericht eingereicht hat, das Armenrechtsgesuch dem Dienstherrn mitgeteilt, über das Armenrechtsgesuch jedoch erst später als ein Jahr nach seiner Einreichung entschieden und die Klage alsdann unverzüglich zugestellt wird (vgl. S 14- 16 des Urteils des Senats vom 22. Dezember 1952 - III ZR 152/52 - LM Nr. 4 zu § 143 DBG).
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 180/55

    Rechtsfolgen der durch einen Armenrechtsverfahren bedingten Verzögerung der

    Die Entscheidung hierüber unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Prozeßrichters (BGH NJW 1953, 620, 1139; Urt v 1.12.52 - III ZR 114/52, teilw abgedr BGHZ 8, 169; Urt v 26.3.53 - III ZR 209/51, teilw abgedr BGHZ 9, 359; Urt v 15.12.55 - III ZR 144/54 = ZBR 1956, 62; RGZ 105, 422).
  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 104/66

    Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Verspätete

    Unter diesem Gesichtspunkt kommt der Art und dem Zweck der Frist, die durch die Klageerhebung gewahrt werden soll, eine wesentliche Bedeutung zu (vgl. BGH VersR 1956, 471; NJW 1953, 620).
  • BGH, 15.12.1955 - III ZR 144/54

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in seinem in NJW 1953, 620 veröffentlichten Urteil vom 22. Dezember 1952 ausgeführt hat, ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des § 261 b ZPO sowie aus den Zusammenhängen dieser und ähnlicher Bestimmungen in der Zivilprozeßordnung, daß der Gesetzgeber die Antwort auf die Frage, was unter einer "demnächstigen Zustellung" zu verstehen ist, der nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung des Prozeßrichters überlassen hat (vgl. auch RGZ 105, 422).
  • BGH, 02.12.1968 - III ZR 34/68

    Wahrung der Klagefrist bei Geltendmachung eines durch ausländische Truppen auf

    Der Zweck des § 261 b Abs. 3 ZPO ist es, einmal den Kläger vor der schädlichen Wirkung verzögernder Umstände zu schützen, auf die er keinen Einfluß hat, vor allem bei Verzögerungen der von Amts wegen zu bewirkenden Zustellung, andererseits aber auch die Unsicherheit der Rechtslage im Interesse der beklagten Partei baldigst zu beseitigen (BGH LM zu DBG § 143 Nr. 4 = NJW 1953, 620; BGH 25, 66, 76 f; 31, 342, 346).
  • BGH, 13.03.1958 - III ZR 69/57

    Rechtsmittel

    Zu einer solchen Verzögerung darf die Prozeßpartei, die die Frist zu wahren hat, nicht schuldhaft beitragen (vgl. Urt. v. 22. Dezember 1952 - III ZR 152/52 - in LindMöhr Nr. 4 zu § 143 DBG und v. 15. Dezember 1955 - III ZR 144/54).
  • BGH, 14.05.1959 - III ZR 40/58

    Rechtsmittel

    Die Fristen des § 143 DBG haben vor dem Inkrafttreten des BRRG (§ 142: 1. September 1957) zu laufen begonnen und sind im Zeitpunkt der Einreichung der Klage (4. August 1956) nicht abgelaufen gewesen; dabei wird bemerkt, daß zwar eine Zustellung der Klage infolge Büroversehens des Landgerichts nicht erfolgt ist, sondern nur eine formlose Aushändigung an das beklagte Land stattfand, dieses aber trotzdem zur Klage verhandelt hat, so daß nach der Vorschrift des § 261 b ZPO es für die Fristwahrung auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klage bei Gericht ankommt (Urteil vom 22. Dezember 1952 - III ZR 152/52 - = LM Nr. 4 zu § 143 DBG).
  • BGH, 14.05.1959 - III ZR 55/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.11.1957 - VII ZB 18/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.07.1954 - III ZR 53/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.02.1954 - III ZR 375/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 149/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.04.1955 - V ZR 163/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.10.1953 - III ZR 268/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.05.1953 - III ZR 249/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.03.1956 - VI ZR 279/54

    Rechtsmittel

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